Stand: 01.07.2025
Die elektronische Berechtigungskarte ist notwendig, um in den GAUL-Wertstoffzentren (WSZ OST bei Laa/Thaya bzw. WSZ WEST bei Stronsdorf – im Folgenden kurz Wertstoffzentren bzw. WSZ genannt) Abfälle, Wertstoffe und Grünschnitt abgeben zu können. Nur mit dieser Berechtigungskarte ist eine Benützung der Wertstoffzentren erlaubt und möglich. Die Karte ist bei jedem Wertstoffzentrum-Besuch mitzunehmen und zur Öffnung der Schrankenanlage zu verwenden.
Zur Beantragung berechtigt sind private Liegenschaftseigentümer und Mieter in einem Wohnhaus bzw. Wohnhausanlage in einer der 8 teilnehmenden GAUL-Gemeinden, welche bei ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde Müllgebühren bezahlen.
Berechtigt zur Nutzung der Wertstoffzentren sind somit Bürgerinnen und Bürger der folgenden 8 am Projekt WSZ teilnehmenden Gemeinden: Fallbach, Gaubitsch, Großharras, Laa/Thaya, Neudorf im Weinviertel, Staatz, Stronsdorf, Unterstinkenbrunn.
Gewerbebetriebe sind NICHT berechtigt, Abfälle/Wertstoffe im WSZ anzuliefern.
Mit der Beantragung der Berechtigungskarte wird ein Vertragsverhältnis mit dem GAUL abgeschlossen und der Antragsteller erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der elektronischen Berechtigungskarte an.
Durch jede Nutzung der Berechtigungskarte erklärt sich der Inhaber erneut mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Der Inhaber der Berechtigungskarte hat Änderungen seiner Daten unverzüglich dem GAUL bekannt zu geben.
Pro Liegenschaft bzw. Wohnung wird 1 kostenlose Berechtigungskarte ausgestellt.
Bei Verlust der Berechtigungskarte ist der GAUL unverzüglich zu informieren. Für den Ersatz einer verlorengegangenen Berechtigungskarte wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 50 € verrechnet. Die verloren gegangene Karte wird gesperrt.
Die Verrechnung von kostenpflichtigen Abfällen erfolgt monatlich. Die Zustimmung zur Verrechnung von kostenpflichtigen Abfällen wird durch das Scannen der Berechtigungskarte am elektronischen Endgerät des WSZ-Mitarbeiters erteilt.
Kostenpflichtige Abfälle sowie Problemstoffe können nur zu den Übernahmezeiten beim GAUL-WSZ-Mitarbeiter abgegeben werden (Infos was zu diesen Abfällen zählt sowie Übernahmezeiten: siehe www.gaul-laa.at/wsz)
Bei Zahlungsverzug werden 4% Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Es können auch Mahnspesen anfallen.
Jegliche Haftung des GAUL für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Berechtigungskarte entstehen, ist ausgeschlossen.
Der GAUL ist berechtigt, das Wertstoffzentrum temporär, insbesondere aus technischen und organisatorischen Gründen, wegen Gefahr im Verzug (etwa bei plötzlichem Wintereinbruch, Starkwindereignissen, Pandemie etc.) oder wegen höherer Gewalt zu sperren. Ansprüche jeglicher Art gegen den GAUL aufgrund solcher Sperren sind ausgeschlossen.
Das Wertstoffzentrum wird videoüberwacht und jegliche Bewegung auf dem Areal wird aufgezeichnet und max. für 72 Stunden gespeichert. Das Bildmaterial kann vom Betreiber bei Bedarf zu Beweiszwecken und für rechtliche Schritte verwendet werden.